AGB
I. Vertragsabschluss
1. Der Käufer ist an seine Bestellung (Vertragsangebot) gebunden.
2. Der Verkäufer kann bei nicht vorrätiger Ware das Vertragsangebot
innerhalb von 3 Wochen widerrufen.
3. Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der
Dreiwochenfrist zustande, wenn
• der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
• der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung
(des Vertragsangebots) erklärt oder
• der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
II. Preise
1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
2. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis
enthalten sind,wie z. B. Dekorationsarbeiten, werden zusätzlich in
Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur
Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte
Verblendungsarbeiten.
3. Bei einem Additionsfehler ist die korrekte Summe der auf dem
Kaufvertrag aufgelisteten Einzelpreise maßgebend und nicht die falsch
addierte Summe.
III. Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung
verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei
denn, dass bei Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung
erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer
Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei
Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und
Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare
Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen)
vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung
gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von
Maßdaten bleiben vorbehalten.
IV. Montage
1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender
Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so
hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen,
die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des
Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf
Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt,
berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und
Käufer.
V. Lieferfrist
1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat
der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des
Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im
Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren.
Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist
nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des
Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere
Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer
Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis
beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der
Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten
Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht
innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang
des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt.
Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf
die zu setzende Nachfrist.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung
bleiben unberührt.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten
aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch
dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar
für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den
Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen,
sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen
unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten
Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
VII. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu
müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
VIII. Annahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen
Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu
verlangen, stillschweigt oder ohne Rechtsgrund die Zahlung und/oder
die Annahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des
Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Stattdessen kann er vom
Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach
Maßgabe der Ziff 3. verlangen.
2. (1) Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat
der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
(2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3. (1) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem.
Ziff. 1 kann der Verkäufer 25 % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern,
sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht
oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
(2) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen,
bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale
in Abs. (1) einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu
machen.
IX. Rücktritt
1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die
Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer
Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluß
eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar
waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten
hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger
Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der
Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die
erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer
über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige
Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in
begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der
Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt
oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für
die Warenrücknahme gilt. Ziff. X.
X. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der
Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen,
Gebrauchsüberlassung und Wert-minderung wie folgt:
1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und
Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren
gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende
Pauschalsätze:
Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und
Rücknahme nach Lieferung:
i. d. 1. Hj. 25 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 2. Hj. 35 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. Hj. 45 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. Hj. 55 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. J. 60 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. J. 70 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung:
i. d. 1. Hj. 35 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 2. Hj. 45 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. Hj. 60 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. Hj. 70 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. J. 80 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der
Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere
Einbuße entstanden ist.
3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages
infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für
die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten
Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§
355 ff. BGB.
XI. Gewährleistung
1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf
Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung
(Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die
andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer
bleibt.
3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des
Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder
nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig
verweigert wurde.
4. Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte
Ware zurück zu gewähren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des
BGB.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der
Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche
Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive
Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder
Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen
gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der
Übergabe zu laufen.
7. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
XII. Schlussbestimmungen
1. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen
oder im Zusammenhang mit diesen erhobenen personenbezogenen
Daten im Sinne von Art. 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
verarbeitet werden, sofern die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1
DSGVO vorliegen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere aktuelle Datenschutzerklärung.
2. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten die gesetzlichen Regelungen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
4. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
(VSBG) die Möglichkeit eines außergerichtlichen
Schlichtungsverfahrens vorsieht. Der Verkäufer ist jedoch zu einer
Teilnahme an einem solchen Verfahren nicht verpflichtet und auch nicht
dazu bereit.